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Verzinsung der Altersguthaben mit 1,75 % per 2020
Der Stiftungsrat hat beschlossen, die Altersguthaben aller per 31.12.2020 aktiv versicherten Personen umhüllend mit Total 1,75 % zu verzinsen. Dies betrifft den obligatorischen wie auch den überobligatorischen Teil.
Sämtliche aktiv versicherten Personen profitieren somit auch in diesem Jahr von einer Zusatzverzinsung. Der vom Bundesrat festgelegte Mindestzinssatz beträgt 1,00 %.
Sämtliche aktiv versicherten Personen profitieren somit auch in diesem Jahr von einer Zusatzverzinsung. Der vom Bundesrat festgelegte Mindestzinssatz beträgt 1,00 %.
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